BGH: Kein ordre public-Verstoß durch DFB-Geldstrafe

Der zugrunde liegende Schiedsspruch des ständigen Schiedsgerichts für die dritte Liga beim deutschen Fußballbund ordnete gegen den antragstellenden Verein eine Geldstrafe i.H.v. 24.000 € an, weil ihre Anhänger bei Heim- und Auswärtsspielen pyrotechnische Gegenstände abwarfen und Gegenstände auf die Spielfläche warfen. Die verschuldensunabhängige Geldstrafe ist eine präventive Maßnahme und verstößt daher nicht gegen die öffentliche Ordnung (ordre public). (MDR 2021, R358; Beschl. v. 4.11.2021 _ I ZB 54/20)

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