Letztmalig wurden die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2022 – zum 01.01.2023 angehoben. Dabei stieg der Mindestunterhalt für Kinder bis zum 5. Lebensjahr um 41 Euro auf 437 Euro, bei Kindern zwischen dem 6. und 11. Lebensjahr um 47 Euro auf 502 Euro und Kinder zwischen dem 12. und dem 17. Lebensjahr erhalten 588 Euro statt bisher 533 Euro. Die Bedarfssätze für Kinder ab 18 Jahren haben sich ebenfalls um 5 Euro erhöht erhöht.