DIE VORSCHRIFTEN DES RECHTS SIND FOLGENDE:

EHRENHAFT LEBEN, EINEN ANDEREN NICHT SCHÄDIGEN.

 

( IURIS PRAECEPTA SUNT HAEC: HONESTRE VIVERE, ALTERUM NON LAEDERE )

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Mein Name ist Thomas Michel. Seit dem Jahr 1997 bin ich als Rechtsanwalt mit Kanzleistandorten in Burkau und Pirna im Dienst meiner Mandanten und Mandantinnen tätig.  Ich freue mich über Ihren Besuch auf meiner Kanzleihomepage und möchte Ihnen meine Kanzlei und Arbeit vorstellen.

 

AKTUELLES

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Für Klagen wegen einer das Persönlichkeitsrecht eines Dritten beeinträchtigenden Äußerung eines evangelischen Pfarrers ist nicht dieser selbst, sondern die Anstellungskörperschaft passivlegitimiert, wenn sich die Äußerung im Rahmen des kirchlichen Amtes hält. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn sie nicht im Rahmen des kirchlichen Verkündigungsauftrags, sondern bei Ausübung der dem Pfarrer zugewiesenen Verwaltungsaufgabe erfolgt. - OLG Dresden vom 22.12.2022, 4 W 705/22

§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners ggü. den dem Gläubiger vorgehenden oder gleichstehenden Unterhaltsberechtigten nur in dem Umfang zu berücksichtigen sind, in dem der Schuldner seine gesetzlichen Unterhaltspflichten den weiteren Unterhaltsberechtigten ggü. erfüllt oder in dem er von den weiteren Unterhaltsberechtigten im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird (Aufgabe von BGH, Beschl. v. 5.8.2010 - VII ZB...

Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des DFB aufgenommen worden ist. Es ist willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. Adäquate und ggf. wiederholte Leistungstests und -nachweise sind gegenüber einer starren Altersgrenze vorzugswürdig. (LG Frankfurt a.M. vom 25.1.2023...

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