Fuß­baller haftet für bru­tales Foul

Die Haftung für Verletzungen bei spielerischen Wettkämpfen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, wie etwa einem Fußballspiel, ist grundsätzlich reduziert. Insoweit ist davon auszugehen, dass jeder Teilnehmer die Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei einer Sportausübung nach den anerkannten Regeln nicht zu vermeiden sind. Handelt es sich um ein Fußballverbandsspiel, so bieten die Fußballregeln des DFB einen wichtigen Maßstab dafür, was als ordnungsgemäßes Spielverhalten anzusehen ist. Jedoch führt nicht jeder objektive Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung. Entscheidend ist vielmehr der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens, das den Verletzer trifft.

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