Passivlegitimation der Kirche bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Pfarrer

Für Klagen wegen einer das Persönlichkeitsrecht eines Dritten beeinträchtigenden Äußerung eines evangelischen Pfarrers ist nicht dieser selbst, sondern die Anstellungskörperschaft passivlegitimiert, wenn sich die Äußerung im Rahmen des kirchlichen Amtes hält. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn sie nicht im Rahmen des kirchlichen Verkündigungsauftrags, sondern bei Ausübung der dem Pfarrer zugewiesenen Verwaltungsaufgabe erfolgt. - OLG Dresden vom 22.12.2022, 4 W 705/22

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