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Auch eine an Demenz erkrankte Person kann noch in der Lage sein, ein Testament wirksam zu errichten. Nicht jede Demenz führt automatisch zur sog. Testierunfähigkeit. Entscheidend ist insoweit, ob sich die betreffende Person trotz ihrer Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite ihrer Anordnungen bilden kann und in der Lage ist, frei von Einflüssen Dritter zu entscheiden. (LG Frankenthal v. 18.7.2024 – 8 O 97/24) (MDR 2024, R226)
Weiterlesen … Notarielles Testament: Wirksamkeit trotz leichtgradiger Demenz
Beabsichtigt der Vermieter, die Mietwohnung nicht nur zu Wohnzwecken zu beziehen, sondern dort zugleich überwiegend einer (frei-)beruflichen Tätigkeit nachzugehen (hier: Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei), wird es für das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Beendigung des Mietverhältnisses i.S.v. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB regelmäßig ausreichen, dass ihm bei verwehrtem Bezug ein beachtenswerter bzw. anerkennenswerter Nachteil entstünde. (BGH v. 10.4.2024 – VIII ZR 286/22) (MDR 2024, R130)
Bei einem Arbeitszeugnis muss auf den ersten Blick erkennbar sein, wer es ausgestellt und welche Stellung derjenige im Betrieb hat. Infolgedessen ist der Unterschrift regelmäßig der Name des Unterzeichners und ein seine Stellung kennzeichnender Zusatz in Druckschrift beizufügen. Grundsätzlich darf ein Zeugnis zweimal gefaltet werden, um das DIN-A4-Papier in einem herkömmlichen Geschäftsumschlag unterzubringen. (LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 2.11.2023 – 5 Sa 35/23) (MDR 2024, R46)
Weiterlesen … Arbeitszeugnis: Voraussetzungen für die äußere Form
Die Düsseldorfer Tabelle 2024 liegt vor und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. In der aktualisierten Düsseldorfer Tabelle sind die Unterhaltsansprüche der Kinder gestiegen.
Für Klagen wegen einer das Persönlichkeitsrecht eines Dritten beeinträchtigenden Äußerung eines evangelischen Pfarrers ist nicht dieser selbst, sondern die Anstellungskörperschaft passivlegitimiert, wenn sich die Äußerung im Rahmen des kirchlichen Amtes hält. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn sie nicht im Rahmen des kirchlichen Verkündigungsauftrags, sondern bei Ausübung der dem Pfarrer zugewiesenen Verwaltungsaufgabe erfolgt. - OLG Dresden vom 22.12.2022, 4 W 705/22
Weiterlesen … Passivlegitimation der Kirche bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Pfarrer
§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags die laufenden gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners ggü. den dem Gläubiger vorgehenden oder gleichstehenden Unterhaltsberechtigten nur in dem Umfang zu berücksichtigen sind, in dem der Schuldner seine gesetzlichen Unterhaltspflichten den weiteren Unterhaltsberechtigten ggü. erfüllt oder in dem er von den weiteren Unterhaltsberechtigten im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen wird (Aufgabe von BGH, Beschl. v. 5.8.2010 - VII ZB...
Weiterlesen … Pfändungsbeitrag bei gesetzlicher Unterhaltspflicht
Einem Schiedsrichter steht eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des DFB aufgenommen worden ist. Es ist willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. Adäquate und ggf. wiederholte Leistungstests und -nachweise sind gegenüber einer starren Altersgrenze vorzugswürdig. (LG Frankfurt a.M. vom 25.1.2023...
Weiterlesen … Altersgrenze von Schiedsrichtern im Profifußball
Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit hinnehmen muss. (MDR 2022, R23; BGH v. 24.11.2021 - VIII ZR 258/19)
Weiterlesen … BGH: Keine zwangsläufige Mietminderung wegen Baulärm von benachbarter Großbaustelle
Das BMJV hat am 17.12.2021 mit der Bekanntmachung zu § 115 ZPO festgesetzt, welche Beträge vom Einkommen eines Antragstellers abzusetzen sind, um den Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu ermitteln. Die Beträge gelten ab dem 1.1.2022. Auf Grund des § 115 Abs. 1 Satz 6 ZPO, der zuletzt durch Art. 10 Nr. 3 des Gesetzes vom 21.12.2020 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist, werden die ab dem 1.1.2022 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 sowie Satz 5 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, bekannt...